Endnutzer Lizenzvereinbarung der netzdirektion | Gesellschaft für digitale Wertarbeit mbH (EULA) 1. Vertragsbestimmungen Diese EULA betrifft die Einräumung einer Lizenz für die durch Sie im Shopware-Store erworbene Softwareerweiterung. Sie gilt auch für alle Aktualisierungen (Updates) und zugehörige Dokumentationen, soweit sie Ihnen durch die netzdirektion | Gesellschaft für digitale Wertarbeit zur Verfügung gestellt wurden oder zukünftig werden. 2. Eigentumsrechte Die Softwareerweiterung ist durch internationale Urheberrechtsgesetze, -verträge und andere Gesetze geschützt. Die netzdirektion | Gesellschaft für digitale Wertarbeit mbH und ihre Lizenzgeber besitzen und behalten alle Rechte, das Eigentum und alle Ansprüche am Plugin, einschließlich aller Urheberrechte und sonstiger geistiger Eigentumsrechte. Diese EULA überträgt Ihnen kein Eigentum an der Softwareerweiterung. Mit Ausnahme der unter 3. und 6. bezeichneten Rechte erwerben Sie keinerlei Rechte an der Softwareerweiterung. 3. Lizenz Hiermit erteilt die netzdirektion | Gesellschaft für digitale Wertarbeit mbH Ihnen eine nicht-ausschließliche, nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung der Softwareerweiterung vorbehaltlich etwaiger Beschränkungen, die in dieser EULA oder in den Geschäftsbedingungen enthalten sind. Im Falle eines Widerspruchs zwischen dieser EULA und den Geschäftsbedingungen gilt die Regelung aus den allgemeinen Geschäftsbedingungen der netzdirektion | Gesellschaft für digitale Wertarbeit mbH. Nehmen Sie eine Version des Vertragsgegenstandes in Benutzung, die eine frühere ersetzen soll, so erlischt das Nutzungsrecht am ersetzten Vertragsgegenstand. 4. Nutzungsrechte 4.1 Die Nutzung der Softwareerweiterung ist auf genau eine Installation von Shopware auf einem Webserver beschränkt. Zu diesem Zweck können Sie jeden verfügbaren Computer bzw. Server nutzen, der die durch die netzdirektion | Gesellschaft für digitale Werarbeit mbH oder durch die Shopware AG spezifizierten Systemanforderungen erfüllt und für den die Lizenz erteilt wurde. Sollten Sie den Computer/Server wechseln, muss die Softwareerweiterung vor der Neuinstallation auf einem anderen Computer von dem Computer/Server, auf dem es zuvor installiert war, entfernt werden. 4.2 Die Softwareerweiterung wird quelloffen geliefert, d.h. der Quellcode ist im Klartext einsehbar und nicht verschlüsselt oder anderweitig unlesbar gemacht. Dies dient jedoch nur dazu, dass Sie die Funktionsweise der Softwareerweiterung einsehen können. 4.3 Es ist Ihnen nicht erlaubt, und Sie dürfen keiner anderen Person gestatten: - irgendeinen Teil der Softwareerweiterung zu kopieren (außer zu Sicherungszwecken), zu verkaufen, unter zu lizenzieren, zu vermieten oder zu verleihen. Wenn Sie die Softwareerweiterung auf einem anderen Computer/Server verwenden wollen, müssen Sie die Softwareerweiterung von Ihrem derzeitigen Computer/Server löschen, bevor Sie sie auf dem anderen Computer/Server installieren. - die Softwareerweiterung ganz oder teilweise zu verändern oder abgeleitete Werke zu schaffen, die ganz oder in wesentlichen Teilen auf der Softwareerweiterung basieren. - Urhebervermerke sowie sonstige der Softwareidentifikation dienende Merkmale dürfen nicht entfernt oder verändert werden. 5. Support Die netzdirektion | Gesellschaft für digitale Wertarbeit mbH bietet Support ausschließlich für Kunden an, die eine kostenpflichtige Lizenz über den Shopware Community Store erworben haben. 6. Gewährleistung Die netzdirektion | Gesellschaft für digitale Wertarbeit mbH leistet bei Sachmängeln Gewähr durch Nacherfüllung. Hierzu überlässt die netzdirektion | Gesellschaft für digitale Wertarbeit nach ihrer Wahl dem Kunden einen neuen, mangelfreien Softwarestand oder beseitigt den Mangel. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate und beginnt mit Übergabe. Bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Arglist, Personenschäden, Rechtsmängeln, Garantien oder Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Mängelansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, wenn der Kunde die Softwareerweiterungen zu einem anderen als dem vertraglich vorgesehenen Zweck nutzt oder Änderungen oder Erweiterungen an der Softwareerweiterung vorgenommen hat, insbesondere am Quellcode. Ebenso ist die anfängliche, verschuldensunabhängige Haftung für Mängel bei der Vermietung von Shopsoftware und Softwareerweiterungen ausgeschlossen. Sie sind verpflichtet, eine den Mangel beseitigende Version der Softwareerweiterung auf eigene Kosten zu installieren/in Betrieb zu nehmen. Dies gilt nur dann nicht, wenn dem Kunden dies nicht möglich oder zumutbar ist, weil die neue Version wesentlich von der bisherigen Version abweicht oder durch Installation/Inbetriebnahme ein erheblicher Aufwand beim Kunden anfällt. 7. Haftung 7.1 Die netzdirektion | Gesellschaft für digitale Wertarbeit mbH haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig durch die netzdirektion | Gesellschaft für digitale Wertarbeit mbH, Ihre gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten verursachten Schäden sowie für vorsätzlich verursachte Schäden sonstiger Erfüllungsgehilfen; für grobes Verschulden sonstiger Erfüllungsgehilfen bestimmt sich die Haftung nach den unter Abs. 2. aufgeführten Regelungen für leichte Fahrlässigkeit. 7.2 Die netzdirektion | Gesellschaft für digitale Wertarbeit mbH haftet bei der fahrlässiger Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut. Im letztgenannten Fall haftet die netzdirektion | Gesellschaft für digitale Wertarbeit mbH jedoch nicht auf nicht vorhersehbaren, nicht vertragstypischen Schaden. Die netzdirektion | Gesellschaft für digitale Wertarbeit mbH haftet nicht bei leicht fahrlässiger Verletzung anderer Pflichten. 7.3 Die netzdirektion | Gesellschaft für digitale Wertarbeit mbH haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch die netzdirektion | Gesellschaft für digitale Wertarbeit mbH, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. 7.4 Die netzdirektion | Gesellschaft für digitale Wertarbeit mbH haftet für Schäden aufgrund fehlender zugesicherter Eigenschaften bis zu dem Betrag, der vom Zweck der Zusicherung umfasst war und der für die netzdirektion | Gesellschaft für digitale Wertarbeit mbH bei Abgabe der Zusicherung erkennbar war. 7.5 Die netzdirektion | Gesellschaft für digitale Wertarbeit mbH haftet für Produkthaftungsschäden entsprechend der Regelungen im Produkthaftungsgesetz. 7.6 Bei unentgeltlichen Leistungen, einschließlich der Bereitstellung kostenloser Testinstallationen oder Demonstrationsversionen, ist die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit im Übrigen ausgeschlossen. 8. Sonstiges Die netzdirektion | Gesellschaft für digitale Wertarbeit mbH ist berechtigt, vom Auftraggeber veröffentlichte Aufträge unter Nennung des Auftraggebers als Referenzprojekte in der eigenen Kommunikation zu verwenden. Dieser Vertrag stellt die gesamte Regelung des Vertragsgegenstandes dar. Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, wobei die Schriftform durch die Übersendung eines Faxes oder eines .pdf-Anhanges an einer E-Mail gewahrt wird, sofern das übersandte Dokument wirksam unterzeichnet wurde. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder sollte sich in diesem Vertrag eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien werden sich in einem derartigen Fall über eine wirksame oder durchführbare Bestimmung einigen, die dem wirtschaftlichen Sinngehalt der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Dies gilt entsprechend für eine Bestimmung zur Ausfüllung einer Lücke. Dieser Vertrag und seine Erfüllung unterliegen allein dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). Bei dem Recht der Bundesrepublik Deutschland soll es – soweit rechtlich möglich – auch dann verbleiben, wenn nach deutschem Recht auf das Recht eines anderen Staates verwiesen wird (Ausschluss des Kollisionsrechts). Ausschließlicher Gerichtsstand ist Groß-Gerau in der Bundesrepublik Deutschland. Ein Versäumnis oder Verzug bei der Durchsetzung einer Verpflichtung oder Ausübung eines Rechtes aus diesem Vertrag stellt keinen Verzicht dieser Verpflichtung oder dieses Rechts dar.